AVIVA PHARM GMBH | +49 (0)40 22 69 20 70 | shop@aviva-pharm.de | Die Shopangebote richten sich AUSSCHLIEßLICH an FACHKREISE (Heilberufe)

AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

der AVIVA PHARM GMBH

 

  • 1 Anwendungsbereich dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.1   Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Kauf-, Liefer- und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der AVIVA PHARM GMBH (nachfolgend „Verkäuferin“) und ihren Kunden (nachfolgend „der/die Käufer“), soweit letztere Unternehmer sind.

1.2   Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die die Verkäuferin nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Verkäuferin unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3   Mit Ausgabe dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden alle bisher von der Verkäuferin verwendeten vorformulierten Bedingungen ungültig.

 

  • 2 Abschluss des Kaufvertrags

 

2.1   Sämtliche Angebote der Verkäuferin auf Internetseiten oder in Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.

2.2   Bei der Bestellung über den Onlineshop https://shop.aviva-pharm.de gibt der Käufer durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „JETZT KAUFEN“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot über die sich zu diesem Zeitpunkt im „Warenkorb“ befindlichen Waren ab. Anschließend erhält der Käufer eine Bestelleingangsbestätigung. Die Bestellung wird anschließend von der Verkäuferin erfasst, geprüft und bearbeitet. Anschließend wird dem Käufer in einer weiteren Mail der Auftrag bestätigt. Diese Auftragsbestätigung stellt eine Annahme des Angebots des Käufers dar. Der Kaufvertrag kommt erst zu diesem Zeitpunkt zustande.
Bei Bestellungen außerhalb des Onlineshops kann die Annahme des Angebots des Käufers auch durch die Absendung der Ware durch den Verkäufer ersetzt werden.

2.3   Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Käufers ein, oder werden solche bei Vertragsschluss bereits vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung nicht bereit ist.

 

  • 3 Preise

 

3.1   Aufträge des Käufers werden zu der jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisliste ausgeführt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.

3.2   Bei Bestellungen mit einem Bestellwert von unter EURO 50,00 netto (nachfolgend „Mindermengen-Bestellung“) fallen Verpackungs- und Versandkosten in Höhe von EURO 5,99 an. Inländische Lieferungen von Mindermengen-Bestellungen erfolgen ab Werk. Inländische Lieferungen auf Grund von Bestellungen mit einem Bestellwert ab EURO 50,00 erfolgen frei Haus und versandkostenfrei.

 

  • 4 Verpackung

 

4.1   Einweggebinde werden nicht zurückgenommen.

 

  • 5 Versand und Retouren

 

5.1   Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verlusts des oder der Kaufgegenstände geht mit der Absendung der Lieferung durch die Verkäuferin auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Versendungskosten von der Verkäuferin getragen werden.

5.2   Die Verkäuferin behält sich die Auswahl der Versandart und des Versandwegs vor.

5.3   Sonderwünsche hinsichtlich Versandart und des Versandweges werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Im Fall der Berücksichtigung trägt der Käufer etwaige Mehrkosten.

5.4   Hinsichtlich Retouren gelten folgende Retourenregelungen: Von uns gelieferte mangelfreie Waren sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Bei einer ausnahmsweisen (freiwilligen) Rücknahme von Waren auf Kulanz ist diese im Vorfeld mit dem Verkäufer abzustimmen. Die Rücksendung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Käufers. Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und verkaufsfähig bei der Verkäuferin angekommen sein. Der verbleibende Gutschriftbetrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und bei späteren Aufträgen verrechnet. 24 Monate nach der Verbuchung der Gutschrift verfällt diese automatisch.

 

  • 6 Lieferung

 

6.1   Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich. Teillieferungen, Lieferungen anderer Größen und Abpackungen oder dem Käufer zumutbare Ersatzlieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6.2   Der Versand der Ware erfolgt nach Maßgabe des § 447 BGB grundsätzlich auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Die Verkäuferin bestimmt Versandart und -weg, wobei § 447 Abs. 2 BGB unberührt bleibt.
Teillieferungen seitens der Verkäuferin sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Bei Überschreitung eines in der Bestellbestätigung zugesagten Liefertermins ohne Verschulden durch die Verkäuferin, ist Lieferverzug erst nach Setzen (Schriftform) einer angemessenen Nachfrist durch den Käufer gegeben. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem  Käufer ein Rücktrittsrecht zu; weitergehende Rechte sind ausgeschlossen, wobei § 7a) unberührt bleibt.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Verkäuferin die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

 

  • 7 Zahlung

 

7.1   Alle Zahlungen des Käufers gelten als auf die älteste offene Rechnung vorgenommen und werden mit dieser verrechnet. Eine abweichende Bestimmung des Käufers ist unbeachtlich.

7.2   Gegen fällige Zahlungsansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

7.3 Die Zahlung hat ohne jeden Abzug spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen. Wechsel gelten nicht als Zahlung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

  • 8 Beanstandungen/Mängelansprüche

 

8.1   Vereinbarungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware bedürfen der Schriftform. Alle Informationen, Beschreibungen und Abbildungen zu Produkten auf allen Internetseiten oder Drucksachen sind nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Die Verkäuferin entzieht sich jeglicher Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Produktinformationen. Diese stellen keine Beschaffenheitszusagen dar. Angaben bezüglich der Beschaffenheit der Ware müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware geht derjenigen vor, die der Käufer aufgrund öffentlicher Äußerungen erwartet hat. Bei Vertragsschluss muss der Käufer schriftlich angeben, welche öffentlichen Äußerungen der Verkäuferin seine Kaufentscheidung beeinflusst haben.

8.2   Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig und umfassend auf Mängel zu untersuchen und, sollten sich Mängel zeigen, dies der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Anlieferung durch einen Spediteur, ist die Reklamation in dem Frachtbrief zu vermerken. Zeigt sich ein Mangel erst später, muss dies der Verkäuferin unverzüglich angezeigt werden. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige an die Verkäuferin, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.

8.3   Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Waren beschränken sich auf Ersatzlieferungen. Dem Käufer bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder – wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen – von dem Vertrag zurückzutreten.

8.4   Rücksendungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Verkäuferin. Die Verkäuferin behält sich vor, ohne vorheriges Einverständnis zurückgesandte Ware auf Kosten des Käufers zu vernichten. Verlangt der Käufer Ersatzlieferung, ist er – soweit in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht anders bestimmt – verpflichtet, die mangelhafte Ware an die Verkäuferin zurückzusenden und der Rücksendung eine Rechnungskopie und einen Liefernachweis beizufügen. Bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, die verlangte Ersatzlieferung zu verweigern.

 

  • 10 Eigentumsvorbehalt

 

10.1   Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bzw. Wechsel- und Scheckeinlösungen und bis zur Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos bleiben alle Warenlieferungen im Eigentum der Verkäuferin. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer die volle Gefahr an der Ware, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Der Käufer ist trotz des Eigentumsvorbehalts zur Weiterveräußerung der Ware in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet.

10.2   Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt diese Abtretung hiermit an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts der Verkäuferin ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen der Verkäuferin hin hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

10.3   Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die Verkäuferin vor, ohne dass für die Verkäuferin daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Verkäuferin stehenden Waren steht der Verkäuferin der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so wird der Käufer der Verkäuferin im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumen und die neue Sache unentgeltlich für die Verkäuferin verwahren. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

10.4   Die Verkäuferin wird die ihr nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als sie den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

 

  • 11 Haftungsausschuss und Haftungsfreistellung

 

11.1   Soweit in den vorstehenden Vorschriften nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, haftet die Verkäuferin für Schäden und Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachstehenden keine Abweichungen ergeben. Auf Schadensersatz haftet die Verkäuferin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und ii) für Schäden aus der Verletzung von dem Vertragszweck gefährdenden Pflichten; in diesem Fall ist die Haftung der Verkäuferin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus diesem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht, soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz.

11.2   Der Käufer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Ware an den Anwender oder Endkunden und er stellt die sachgemäße Verwendung der Ware in eigener Verantwortung sicher. Dazu gehören insbesondere die Informationen über die Ware und die Einweisung zur Verwendung. Der Käufer hat auch eigenständig und in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass der Umgang mit dem Produkt und dessen Lagerung sachgerecht erfolgen und die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes eingehalten werden. Im Falle eines Verstoßes hiergegen stellt der Käufer die Verkäuferin und ihre Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen frei.

 

  • 12 Datenschutz

 

12.1   Die Verkäuferin darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange sie zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

12.2   Die Verkäuferin behält sich vor, persönliche Daten des Käufers an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Käufer erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Die Verkäuferin wird auch sonst personenbezogene Käuferdaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Käufers an Dritte weiterleiten.

12.3   Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Käufers zu anderen als den zuvor genannten Zwecken ist der Verkäuferin nicht gestattet.

 

  • 14 Sonstiges

 

14.1   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

14.2   Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem mutmaßlichen Parteiwillen am nächsten gekommen wäre.

 

Stand: März 2021